Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Führerschein: Nutzung, Verlust und Neuausstellung in Serbien

Artikel

Sie können mit einem deutschen Führerschein grundsätzlich auch in Serbien fahren. Bei längerem Aufenthalt kann Ihr Führerschein in einen serbischen Führerschein umgetauscht werden. Im Falle des Verlusts Ihres deutschen Führerscheins kann Ihnen die Botschaft kein Ersatzdokument ausstellen.

Nutzung deutscher und serbischer Führerscheine im jeweils anderen Staat

In Deutschland gilt grundsätzlich: Sofern kein inländischer ordentlicher Wohnsitz begründet wird, können Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU- oder EWR-Staat im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen. Diese Berechtigung gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, die lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins sind (z.B. serbische Probeführerscheine). Die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen nationalen oder Internationalen Führerschein in Verbindung mit dem zugrunde liegenden nationalen Führerschein nachzuweisen. Ausländische nationale Führerscheine, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, die nicht in einem anderen EU- oder EWR-Staat oder die nicht dem Anhang 6 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (Internationale Führerscheine)entsprechen, müssen mit einer Übersetzung verbunden sein.

Sofern Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem Staat sind, der nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt diese ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland noch sechs Monate. Danach wird Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt. Für die weitere Teilnahme am inländischen Straßenverkehr ist dann ein in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich, der durch Umtausch erlangt werden kann.

In Serbien gilt grundsätzlich (folgende Information wird unverbindlich und ohne Gewähr erteilt): Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, also auch deutsche Staatsangehörige, die sich vorübergehend in Serbien aufhalten (z.B. kurze touristische Reisen oder auch Inhaber vorübergehender Aufenthaltstitel), sowie serbische Staatsangehörige, die sich vorübergehend oder dauerhaft in der EU aufhalten, dürfen auf Grundlage eines gültigen Führerscheins, der von der zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedstaats ausgestellt wurde, ohne zeitliche Begrenzung ein Kraftfahrzeug in Serbien führen.

Ausländer, die Inhaber eines unbefristeten Aufenthaltstitels in Serbien sind, sowie serbische Staatsangehörige, die aus dem Ausland dauerhaft zurückkehren, können auf Grundlage eines ausländischen (auch: deutschen) Führerscheins ein Kraftfahrzeug für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Datum der Einreise in Serbien führen. Für die weitere Teilnahme am Straßenverkehr wäre dann ein nationaler serbischer Führerschein erforderlich, der durch Umtausch erlangt werden kann, siehe unten.

Umtausch in einen serbischen Führerschein und Führerscheinklassenbescheinigung

Am 20. Februar 2017 wurde eine deutsch-serbische gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet, die das Verfahren des Umtauschs der jeweiligen Fahrerlaubnis ohne erneute Fahrprüfung in eine Fahrerlaubnis des jeweiligen anderen Staates regelt. Diese Regelung gilt für alle Fahrerlaubnisse. Die einzige Voraussetzung für den Führerscheinumtausch ist ein langfristiger Aufenthalt in dem jeweiligen anderen Staat, d.h. mindestens sechs Monate. Zuvor war eine Umschreibung der jeweiligen Fahrerlaubnis mit einer Fahrprüfung verbunden. Zuständig für Umschreibungen der deutschen in eine serbische Fahrerlaubnis ist das:

Wenn Sie einen alten deutschen Führerschein besitzen, in dem die Führerscheinklassen noch mit Ziffern wiedergegeben sind (vor 1999 ausgestellt), können die serbischen Behörden für den Umtausch des deutschen Führerscheins in einen serbischen Führerschein eine Führerscheinklassenbescheinigung der Botschaft fordern. Die Botschaft kann eine solche in Form einer konsularischen Bescheinigung ausstellen. Bitte buchen Sie hierfür einen entsprechenden Termin über das Online-Terminvergabesystem und legen bei Vorsprache im Original vor:

  • Ihr gültiges Reise- bzw. Ausweisdokument
  • Ihren deutschen Führerschein
  • Die Gebühren werden bei Antragstellung per Kredit- oder Debitkarte (VISA/MasterCard) in Euro oder in bar in RSD zum aktuellen Tageskurs der Zahlstelle und gerundet auf die Hunderterstelle gezahlt. Es fällt eine Festgebühr in Höhe von 34,07 € (je nach Wechselkurs ca. 4000 RSD) an.

Befristete Gültigkeit deutscher Führerscheine und Neuausstellung

Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind nach den Vorgaben der sog. 3. EG-Führerscheinrichtlinie - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.

Alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine müssen nach einem Staffelschema bis spätestens 19.01.2033 umgetauscht werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Das Staffelschema und weitere Hinweise finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Sollten Sie Ihren Wohnsitz in Serbien haben und Ihren deutschen Führerschein noch nicht in einen serbischen umgetauscht haben, erfolgt die Neuausstellung des Führerscheins unter Einbeziehung der Botschaft Belgrad. Zuständige Behörde ist bei Wohnsitz in einem Drittstaat ist grundsätzlich jede untere Verwaltungsbehörde im Inland. Sie wenden sich bestenfalls zunächst direkt an die zuständige deutsche Behörde (empfohlen: Ausstellungsbehörde), die die Antragsunterlagen direkt an Sie versendet. Anschließend senden Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunterlagen inklusive eines biometrischen Fotos an die zuständige Behörde zurück. Der neue Führerschein wird produziert und an die Botschaft übersandt, wo er dann ausgehändigt werden kann. Die Kosten für den Umtausch bei der zuständigen inländischen Behörde belaufen sich auf rund 25,00 € zzgl. Versand.

Bitte buchen Sie, sobald Sie über das Vorliegen Ihres neuen Führerscheins informiert wurden, zwecks (gebührenfreier) Aushändigung einen entsprechenden Termin über das Online-Terminvergabesystem und legen bei Ihrer Vorsprache im Original vor:

  • Ihr gültiges Reise- bzw. Ausweisdokument
  • Ihren bisherigen Führerschein, der eingezogen wird und an die ausstellende Behörde übersandt wird
  • bei Verlust Ihres bisherigen Führerscheins ist ggf. eine Unterschriftsbeglaubigung auf einem Vordruck der Führerscheinstelle (eidesstattliche Versicherung, siehe hierzu auch unten) vorzunehmen.

Verlust des deutschen Führerscheins in Serbien

Haben Sie Ihren Führerschein verloren bzw. wurde er Ihnen gestohlen, müssen Sie den Verlust unverzüglich bei einer Polizeidienststelle anzeigen. Die Botschaft kann Ihnen leider keinen neuen Führerschein ausstellen. Allein die Fahrerlaubnisbehörden im Inland können Ihnen bei der Ausstellung eines Ersatzführerscheins bzw. Internationalen Führerscheins weiterhelfen. In der Botschaft liegen auch keine Antragsformulare vor, da sie nicht die Aufgaben einer Führerscheinstelle ausübt.

Sollten Sie in Deutschland gemeldet sein, wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle Ihres deutschen Meldewohnsitzes. Sollten Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sein, können Sie sich gemäß § 73 Abs. 3 Fahrerlaubnisverordnung als Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis an jede Fahrerlaubnisbehörde wenden, sofern Sie Ihren Wohnsitz in einem Drittstaat (außerhalb Deutschlands und der EU bzw. des EWR) haben. Aus praktischen Erwägungen empfiehlt es sich, sich an die Führerscheinstelle Ihres letzten deutschen Meldewohnsitzes oder die Führerscheinstelle, die den abhanden gekommenen Führerschein ausgestellt hat, zu wenden und dort einen Ersatzführerschein zu beantragen. Nur die Führerscheinstelle kann Sie zum Antragsverfahren beraten. Sofern erforderlich, kann die Botschaft hierbei in folgender Weise unterstützend tätig werden:

  • Unterschriftsbeglaubigung auf dem Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins, sobald Ihnen die zuständige Führerscheinstelle die Antragsformulare etc. zugesandt hat; die Gebühr hierfür beträgt 56,43 € (ca. 6.600 RSD), zahlbar in bar in RSD oder per Kredit- oder Debitkarte in Euro (Visa/MasterCard). Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
  • Aushändigung des Ersatzführerscheins: die deutsche Behörde übersendet den Führerschein an die Botschaft, bitte geben Sie in diesem Fall bei der deutschen Behörde an, wie die Botschaft Sie erreichen kann; gebührenfrei.
  • Unterschriftsbeglaubigung (Eidesstattliche Versicherung) auf dem Vordruck der Führerscheinstelle: Inländische Führerscheinstellen fordern bei Verlust des Führerscheins immer wieder eine eidesstattliche Versicherung als Verlusterklärung. Bitte lassen Sie sich einen Vordruck der Führerscheinstelle zukommen, auf dem Ihre Unterschrift beglaubigt werden kann. Informationen zur Unterschriftsbeglaubigung finden Sie hier. Sollte kein Vordruck vorhanden sein oder eine Unterschriftsbeglaubigung seitens der inländischen Behörde als nicht ausreichend erachtet werden, kontaktieren Sie uns bitte vorab über das Kontaktformular.

Sofern Sie nach dem Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins unverzüglich nach Deutschland zurückreisen wollen und die Zusendung des Ersatzführerscheins nicht abwarten können, empfiehlt es sich, neben der Verlust-/Diebstahlsanzeige der serbischen Polizei auch ein Bestätigungsschreiben der deutschen Führerscheinstelle mitzuführen, das Sie sich per Fax oder Mail zusenden lassen können.

nach oben